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Stellungsnahme zum Stadttunnel Zug

Anlässlich des raumplanerischen Berichts zu den Anpassungen des kantonalen Richtplanes Februar 2008, Kapitel V3 „Kantonsstrassen“ wird der Zuger Stadttunnel festgesetzt.
Der Stadttunnel hat zum Ziel das Ortszentrum von Zug vom Duchgangsverkehr zu entlasten und die Attraktivität des Ortszentrums zu steigern. Die Situation des öffentlichen Verkehrs wird verbessert.

Diese Ziele sind unbestritten.

Die Ziele sind so zu erreichen, dass die in den letzten Jahrzehnten sorgfältig gepflegten und geförderten Qualitäten nicht geopfert und teilweise vernichtet werden. Der heutige Planungsstand weist noch verschiedene Mängel auf. Beim Überdenken des bestehenden Konzeptes zeigt sich, dass durch verschiedene Massnahmen und Änderungen diese Mängel weitgehend beseitigt werden können.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sind kostenneutral, eventuell können damit auch namhafte Einsparungen erzielt werden.

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