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Mitwirkungsverfahren: Anpassung des kantonalen Richtplanes

Mitwirkungsverfahren:

Anpassung des kantonalen Richtplanes

Antrag
Auf die Änderung des Richtplantextes S. 9.2 ist zu verzichten.
Als Nr. 10 in Zug soll der Neubau Kunsthaus nicht im Gebiet Schnützenmatt am Seeufer festgesetzt werden.

Begründungen
1.   Bedürfnis
Das Bedürfnis für ein neues und zweckmässigeres Kunsthaus in Zug finden wir ausgewiesen und begrüssen die laufenden Planungen.

2.   Das Kunstaus als Chance für die Umgebung

Das neue Kunsthaus mit allen seinen angestrebten Funktionen und Teilbereichen wird ein beträchtliches Bauvolumen auslösen.
In der kleinen Stadt Zug wird dieses Volumen ein ganzes Quartier verändern und ihm ein neues Gesicht geben.
Nutzen wir die Chance und situieren das neue Gebäude in Zug Süd wo in der öffentlichen Stadtentwicklung ein beträchtliches Manko besteht.
Das Zuger Seeufer hat eine neue Perle nicht nötig, es hat bereits eine hohe Qualität.

3.   Raumbedarf, zu enge Platzverhältnisse
Der zur Verfügung stehende Raum ist am Seeufer zu eingeengt:
Das vom Kunsthausdirektor Matthias Haldemann vorgestellte Sechs-Kreis-Modell ist ein Interessanter Vorschlag. Diese Vision braucht Raum. Nicht im Sechs-Kreis-Modell sind zwei, für ein wirtschaftliches und zweckmässiges funktionieren eines Kunsthauses unabdingbare Bereiche Büro, Administration und Lager, Depot.
Da es nicht sinnvoll ist, im Grundwasser ein Lager anzulegen, müssen diese Räume z. B. nach Steinhausen verlegt werden.
Das Lager und Depot sind für die Arbeit des Museums sehr wichtige Bereiche, gehören zum Museum, also ins gleiche Gebäude. Man denke auch an all die notwendigen gesicherten Transporte der kostbaren Stücke.
Für die Entwicklung des Museums ist zuwenig Raum vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass entsprechend der Bevölkerungsstruktur in der Stadt und im Kanton Zug die Chance das neue Kunststiftungen gegründet werden oder Schenkungen ans Kunsthaus erfolgen, sehr gross ist.
Der im Richtplan vorgesehene und zur Verfügung gestellte Raum ist nicht für ein attraktives Kunsthaus geeignet.

4.   Einseitige Standort Evaluation
B
Bei der Gewichtung des neuen Standortes wurden offenbar sehr einseitige Kriterien ausgewählt, sonst wäre dieser Ort nicht erste Wahl.
Bereits in den 60er Jahren und 80er Jahren war ein Kunsthaus am See ein Thema, anlässlich von städtebaulichen Wettbewerben für die Seeufergestaltung.
Umfassende Abklärungen haben beide Male ergeben, dass das Zuger Seeufer für ein Kunsthaus ungeeignet ist.

5.   Vertrauter Ort
Zug ist einem unglaublichen Wandel unterworfen. Eine rege Bautätigkeit und die aktuelle Umschichtung der Bevölkerungsstruktur erfasst praktisch alle Quartiere der Stadt.
In dieser Zeit des Umbruchs und des neuen Bildes der Stadt (z. B. Hochhäuser) sind vertraute Orte als Anker für die kontinuierliche Stadtenwicklung von ausserordenlicher Bedeutung.
Das Zuger Seeufer im Bereich Schützenmatt ist ein solcher Ort.
Es ist auch einer der seltenen Orte in der Stadt wo sich viele Menschen, unterschiedlicher Herkunft regelmässig treffen.Ein solcher Oft ist schwer an eine andere Stelle zu verlegen.

Zug, 09.11.2009
Ruedi Zai                                                                        Felix Koch
Architekt Zug                                                                  Architekt Zug

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