Lärmschutz Nationalstrasse N1
N1.1 Abschnitt 1 Kantonsgrenze Aargau bis Zürich Hardturm
Die notwendigen Lärmschutzelemente sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass sie mit dem Strassenkörper verschmelzen. Sowohl von den Strassenbenützern wie auch von den Bewohnern und Passanten in der Umgebung der Autobahn sollen die Elemente als selbstverständlich wohlproportionierte Bauteile und nicht als auffällige oder modische Fremdkörper wahrgenommen werden.